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Photovoltaik Förderung in Österreich: Eine Übersicht auf Bundes- und Landesebene

Geschrieben von
Photovoltaik Förderung Österreich
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In Österreich gibt es 3 Gruppen an Förderungen, die teilweise auch miteinander kombinierbar sind:

  • Bundesförderungen für ganz Österreich
  • Landesförderungen in den Bundesländern
  • Lokale Förderungen in Gemeinden

Für deine HALLOSONNE Photovoltaik-Anlage ist die österreichweite Umsatzsteuerbefreiung relevant sowie diverse Landesförderungen, die auch mit dem Nullsteuersatz kombinierbar sind. Eine erste gute Übersicht bietet dir der Förderkompass von Photovoltaic Austria. Lokale Förderungen gibt es individuell je nach Gemeinde. Frage am besten in deiner Gemeinde direkt nach (z.B. beim Bürgermeister).

Photovoltaik Förderungen in den einzelnen österreichischen Bundesländern

Photovoltaik Förderungen auf Bundesebene

Die Umsatzsteuerbefreiung 2024 (Nullsteuersatz)

Für den Zeitraum von 1. Jänner 2024 bis zum 31. Dezember 2025 gilt die Umsatzsteuerbefreiung bzw. Nullsteuersatz für:

  • den Kauf von PV-Modulen (bis 35 kWp)
  • die Installation und Montage von PV-Modulen (bis 35 kWp)
  • das Installationsmaterial
  • Photovoltaik-Speicher (sofern diese gleichzeitig mit der PV-Anlage angeschafft werden)
  • elektrische Erneuerungen der Hauselektrik (die für den Betrieb einer PV-Anlage notwendig sind)

Ersatzteile sind nur dann steuerbefreit, wenn gleichzeitig mindestens ein PV-Modul gekauft wird. Reparaturen sind ebenfalls nur dann steuerbefreit, wenn die Reparatur darin besteht, ein PV-Modul zu tauschen, da dies einer Neuanschaffung entspricht.

Detaillierte Informationen zur Umsatzsteuerbefreiung findest du in unserem Artikel zur Umsatzsteuerbefreiung für Photovoltaik ab 2024.

EAG Investitionszuschuss (OeMAG)

Diese Förderung, bekannt auch unter der Bezeichnung Fördercalls und Ticketziehung wurde im Jänner 2024 von der Umsatzsteuerbefreiung (Nullsteuersatz) abgelöst und ist u.a. für folgende Anlagen relevant:

  • PV-Neuanlagen sowie Erweiterungen über 35 kWp (HALLOSONNE bietet max. 16 kWp an)
  • Photovoltaik-Speicher mit maximal 50 kWh, wenn sie gleichzeitig mit einer PV-Anlage neu errichtet werden
  • PV-Anlagen, für die die Umsatzsteuerbefreiung nicht gilt (bei HALLOSONNE erfolgt die Verrechnung immer ohne Umsatzsteuer)

Eine Förderung über den EAG Investitionszuschuss ist daher im Jahr 2024 für HALLOSONNE Kunden nicht von Belang. Weitere Informationen erhältst du in unserem Artikel "EAG-Investitionszuschuss".

Made-in-Europe-Bonus (EAG)

Der sogenannte "Made in Europe Bonus" wird über das Erneuerbaren-Ausbau-Gesetz (EAG) geregelt. Mit dem Bonus soll ab Herbst 2024 die Verwendung von europäischen Photovoltaik-Komponenten verstärkt gefördert werden. Bei einem gewissen Mindestanteil an europäischen Komponenten bei der Installation einer PV-Anlage über 35 kWp sollen Förderwerbende beim Erhalt des EAG Investitionszuschusses zusätzlich einen Bonus bis zu 20% (abhängig vom Anteil der europäischen PV-Komponenten) erhalten. Dafür ist eine Anpassung im EAG notwendig und für die entsprechende Änderung benötigt es eine Zwei-Drittel-Mehrheit im Parlament.

EAG Marktprämie (OeMAG)

Die Marktprämie gleicht die Differenz zwischen den Produktionskosten und dem durchschnittlichen Marktpreis für Strom für eine Dauer von 20 Jahren aus. Weitere Details zur Marktprämie wie Marktprämien-Förderbedingungen findest du beispielsweise auf der offiziellen Website des Bundesministeriums für Klimaschutz, Umwelt, Energie, Mobilität, Innovation und Technologie.

Stromspeicheranlagen 2024 (Klima- und Energiefonds)

Das Budget dieser Förderung des Klima- und Energiefonds ist bereits seit 3. Mai 2024 vollständig ausgeschöpft. Über diese Fördermöglichkeit wurden mittels eines einmaligen Investitionszuschusses die Neuerrichtung sowie Erweiterung bestehender Stromspeicher zu bereits bestehenden Photovoltaikanlagen gefördert. Diese Förderung ist für HALLOSONNE Kunden daher auch nicht relevant. Denn seit 1. Jänner 2024 gilt der Nullsteuersatz für eine PV-Anlage bis 35 kWp mit zugehörigem Speicher und HALLOSONNE verkauft Photovoltaik-Speicher nur in Kombination mit einer Photovoltaik-Anlage.

Photovoltaik Förderungen auf Landesebene

In den österreichischen Bundesländern gibt es zusätzlich zu den österreichweiten Förderungen auch Landesförderungen. In Wien, Salzburg, Steiermark, Kärnten und Tirol sind diese auch mit der Umsatzsteuerbefreiung kombinierbar.

In Niederösterreich, Oberösterreich und Vorarlberg stehen ebenfalls Landesförderungen zur Verfügung, diese sind allerdings teilweise auf Eigenheimsanierungen beschränkt oder betreffen lediglich die kostenpflichtige Prüfung der Tragfähigkeit von Dächern bzw. Gebäudeeignungschecks für Photovoltaik und haben dementsprechend auch keinen hohen finanziellen Nutzen.

Die verfügbare Förderung im Burgenland wiederum ist nicht mit der Umsatzsteuerbefreiung (Nullsteuersatz) kombinierbar und daher für HALLOSONNE Kunden auch nicht relevant.

Photovoltaik Förderung in Wien

Im Zuge der “Wiener Sonnenstrom-Offensive” wird seitens Kommunalkredit Public Consulting folgendes gefördert:

  • neu installierte Aufdach-Anlage mit  800 Volllaststunden im Jahr (max. 1000 kWp)
  • die Erweiterung von bestehenden PV-Anlagen
  • die Neuanschaffung eines stationären Photovoltaik-Speicher basierend auf Lithium- und Natriumionentechnologie (max. 10 kWh)
  • die Erweiterung einer bestehenden PV-Anlage um einen Photovoltaik-Speicher (nicht jedoch die Erweiterung eines bereits bestehenden Stromspeichers)

Bei dieser Förderung ist zu beachten, dass der Antrag bereits vor der Bestellung einzubringen ist!

Weiterführende Informationen zu Förderhöhen, Fristen, Dokumenten und Antragstellung findest du in unserem Artikel “Photovoltaik-Förderung Wien: Alles, was du wissen musst”.

Photovoltaik Förderung in Niederösterreich

Im Bundesland Niederösterreich steht lediglich die Förderung für die Neuerrichtung von Eigenheim bzw. Ersterwerb eines Reihenhauses in Form eines Darlehens sowie eine Förderung für Eigenheimsanierung in Form eines Annuitätenzuschusses zur Verfügung. Die gleichzeitige Neuerrichtung einer PV-Anlage wirkt sich in beiden Fällen positiv auf die Höhe der Gesamtförderung aus, die sich aufgrund eines Punktesystems ergibt (z.B. 10 Punkte für 2 kWp oder 15 Punkte für 4 kWp) .

Die genannten Förderungen sind grundsätzlich mit dem Nullsteuersatz kombinierbar, eine Förderung für eine PV-Anlage oder einen Photovoltaik-Speicher selbst steht in Niederösterreich allerdings nicht zur Verfügung.

Aufgrund der Komplexität dieser Fördermöglichkeit kann HALLOSONNE dich zu diesem Thema leider nicht näher beraten und müssen dich daher an das Amt der Amt der NÖ Landesregierung verweisen.

Photovoltaik Förderung im Burgenland

Das Land Burgenland gewährt eine Förderung für Photovoltaik- und Speicheranlagen, sofern keine Umsatzsteuerbefreiung besteht (bei HALLOSONNE wird deine PV-Anlage ohne Umsatzsteuer verrechnet) oder Bundesförderungen abgelehnt wurden. Diese Förderung ist daher für dich als HALLOSONNE Kunde nicht relevant.

Photovoltaik Förderung in Oberösterreich

In Oberösterreich wird weder die Errichtung von PV-Anlagen noch von Photovoltaik-Speichern seitens des Landes gefördert. Einen Zuschuss gibt es jedoch für die Prüfung der statischen Voraussetzungen (z.B. Tragfähigkeit von Dächern) für die Installation einer PV-Anlage.

Für die statische Berechnung erhältst du in Oberösterreich als Privatperson 65% der förderrelevanten Kosten, jedoch maximal € 1.500. Den Antrag auf Umwelt-Energieförderung kannst du online stellen.

Nachdem diese Förderung sich lediglich auf eine mögliche Vorarbeit bezieht und nicht auf die Errichtung einer PV-Anlage, hat sie keinen Einfluss auf die Installation deiner HALLOSONNE Anlage und wir können dich dazu auch nicht näher informieren oder beraten.

Photovoltaik Förderung in der Steiermark

Wenn du in der Steiermark bei einem bestehenden Gebäude (keine Gebäude-Neuerrichtung) eine Photovoltaik-Anlage oder einen Stromspeicher installieren möchtest, steht dir die Förderung “Kleine Sanierung" des Landes Steiermark zur Verfügung.

Bei dieser Förderung werden dir bis zu 15% der förderfähigen Kosten gewährt. Den Antrag kannst du bis spätestens 2 Jahre nach Rechnungsstellung einbringen. Bitte beachte, dass du die Förderung für eine PV-Anlage und einen Photovoltaik-Speicher gemeinsam beantragen musst.

Du findest einen detaillierten Überblick dazu in unserem Artikel “Förderung Photo­voltaik Steie­rmark: Förde­rhöhe, Fristen & Antrag”.

Photovoltaik Förderung in Kärnten

Im südlichsten Bundesland werden über die Energieförderung Kärnten sowohl die Errichtung als auch die Erweiterung von Photovoltaik-Anlagen sowie Stromspeichern mit bis zu maximal 50% der anerkennbaren Investitionskosten in Form eines Baukostenzuschusses gefördert.

Bei der Neuerrichtung einer PV-Anlage ist eine Mindestgröße von 3 kWp sowie eine 10-Jahresgarantie erforderlich. Es werden sowohl bei der Neuerrichtung als auch einer Erweiterung max. 480 €/kWp und 10 kWp gefördert. Bei einer Erweiterung daher ebenfalls maximal 10 kWp für Bestand plus Erweiterung.

Bei Photovoltaik-Speichern beträgt die maximale Förderhöhe € 350,00/kWh und pro Standort werden maximal 10 kWh gefördert (auch bei einer Erweiterung).

Die Antragstellung erfolgt nach Fertigstellung der Arbeiten mit dem jeweiligen Antragsformular und den dazugehörigen Beilagen.

Zu beachten ist, dass bei diesem Zuschuss die Förderung durch die Umsatzsteuerbefreiung abgezogen wird.

Photovoltaik Förderung in Salzburg

In Salzburg erhältst du lediglich eine Förderung für Photovoltaikanlagen für private Haushalte, Photovoltaik-Speicher werden nicht gefördert. Die PV-Anlage muss bei einem bestehenden Gebäude errichtet werden und darf nicht im Zuge eines Neubaus installiert werden. Gefördert werden maximal 40% der förderrelevanten Bruttoinvestitionskosten. Die Förderhöhe liegt bei € 200 pro kWp bei PV-Anlagen unter 10 kWp und bei € 150 pro kWp bei PV-Anlagen über 10 kWp bis 20 kWp.

Du kannst den Förderantrag bis zu 12 Monate ab der letzten Rechnung im Nachhinein stellen. Die Förderung ist nur gültig für Rechnungen mit einem Rechnungsdatum nach dem 1. Februar 2024.

Eine genaue Übersicht zu Voraussetzungen, Fristen und notwendigen Dokumenten geben wir dir in unserem Artikel “Photo­voltaik-Förderung Salzburg: Alle Infos auf einen Blick”.

Photovoltaik Förderung in Tirol

In Tirol gibt es ebenfalls keine Förderung für Photovoltaik-Speicher. Für PV-Anlagen erhältst du die Tiroler Förderung Photovoltaik- und Solaranlagenförderung für Wohnhäuser. Gefördert wird die sowohl die Erstinstallation als auch die Erweiterung auf maximal 20 kWp und die Förderhöhe beträgt € 250/kWp. Das Förderungsansuchen muss spätestens 18 Monate nach der Rechnungslegung eingereicht werden.

Photovoltaik Förderung in Vorarlberg

Im Bundesland Vorarlberg werden lediglich die Vorarbeiten vor der Installation einer PV-Anlage gefördert. Dies umfasst die Prüfung der Eignung von bestehenden Dach- und Gebäudeflächen (Statik, Dachzustand, Blitzschutz, etc.) mit einer Mindestgröße von 400 m².

Veröffentlicht am
1.3.2023

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