Förderung Photovoltaik Steiermark: Förderhöhe, Fristen & Antrag
Im österreichischen Bundesland Steiermark werden im Zuge der “Kleinen Sanierung” viele einzelne Maßnahmen, wie unter anderem die Errichtung einer Photovoltaikanlage sowie eines Stromspeichers, gefördert.
Was wird genau mit der Förderung Photovoltaik Steiermark gefördert?
Im Zuge der Sanierung eines Wohnhauses werden Maßnahmen an der Haustechnik als Einzelmaßnahme gefördert. Das beinhaltet die Installation einer PV-Anlage bis maximal 15 kWp, ebenso wie die Errichtung eines Photovoltaik-Speichers in beliebiger Größe.
Gleichzeitig können auch weitere Leistungen wie
- Dämmmaßnahmen (Fassaden, Decken, Fenster, Türen)
- Maßnahmen Haustechnik (Fernwärmeanschluss, Wasserleitungen, Elektroinstallationen, Wärmepumpenheizung, etc.)
- Sicherheitsmaßnahmen (Brandschutz, Einbruchschutz)
- Sanierungsmaßnahmen am Dach
- Erweiterung von Wohnraum (Zubau)
gefördert werden.
Du bist zur Förderung berechtigt, sofern du der Eigentümer bist und es sich um deinen Hauptwohnsitz handelt. Es muss sich um ein bestehendes Gebäude handeln und die Förderung kann daher nicht für eine Gebäude-Neuerrichtung beantragt werden.
Um welche Art und Höhe der PV-Förderung handelt es sich?
Bei der Förderung handelt es sich um einen einmaligen Investitionszuschuss in Höhe von 15% der förderfähigen Kosten.
Bei Ein- oder Zweifamilienhäusern werden abhängig vom Gebäude maximal bis zu 80.000-100.000€ aller oben genannten ökologischen Sanierungskosten gefördert.
Wann und wo muss die Förderung beantragt werden?
Du kannst eine Förderung im Rahmen der “Kleinen Sanierung” alle 3 Jahre beantragen. Der Förderantrag muss innerhalb von 2 Jahren nach der Errichtung der Photovoltaik-Anlage und/oder des Stromspeichers gestellt werden. Für die Frist gilt das Ausstellungsdatum der ältesten Rechnung.
Du kannst den Online-Förderantrag nutzen oder das Antragsformular mit allen notwendigen Dokumenten per Post oder E-Mail verschicken.
Bitte beachte, dass es bis zu einem dreiviertel Jahr dauern kann, bis dein Antrag vom Land Steiermark bearbeitet wird! Der genehmigte Förderungsbeitrag wird dir auf das von dir beim Antrag angegebene Bankkonto überwiesen.
Welche Dokumente werden für die Förderung Photovoltaik Steiermark benötigt?
Für den Förderantrag benötigst du folgende Unterlagen in Kopie:
- Förderungsantrag (online, Papier, E-Mail, Fax)
- gültiger amtlicher Grundbuchauszug
- Rechnungen
- Fotos der PV-Anlage
- Fotos des Gebäudes
- Benützungsbewilligung zum Gebäude (§ 38 Stmk. BauG) oder Nachweis zu dessen rechtmäßigem Bestand (§ 40 Stmk. BauG)
- Kopie der Meldung zur Errichtung der PV-Anlage an die Gemeinde oder der Baubewilligung für die PV-Anlage
Den Förderantrag sowie alle weiteren erforderlichen Formulare findest du unter www.sanieren.steiermark.at.
Kann die Photovoltaik-Förderung mit anderen kombiniert werden?
Die Förderung Photovoltaik Steiermark kann mit folgenden Förderungen kombiniert werden (sofern die Summe der Förderungen nicht die förderbaren Kosten übersteigt):
- Umsatzsteuerbefreiung (Nullsteuersatz)
- EAG Investitionszuschuss (OeMAG)
- Klima- & Energiefonds