Umsatzsteuerbefreiung auf PV-Anlagen ab 2024
Die österreichische Bundesregierung hat am 17. Oktober 2023 veröffentlicht, dass ab Jänner 2024 die Umsatzsteuer (ugs. Mehrwertsteuer) auf den Kauf von PV-Modulen entfällt. Damit setzt Österreich ein wichtiges Zeichen für den Photovoltaik-Ausbau und geht einen großen Schritt in Richtung Energiewende. Wie auch du von der Steuerbefreiung profitieren kannst sowie alle aktuellen Informationen zu diesen Neuerungen, erfährst du in diesem Beitrag.
Das bedeutet die USt.-Befreiung im Detail
Das neue Gesetz zur Umsatzsteuerbefreiung regelt, dass auf Käufe von PV-Modulen sowie zugehörige Nebenleistungen im Zeitraum zwischen 01.01.2024 und 31.12.2025 keine Umsatzsteuer mehr anfällt. Zudem müssen folgende Kriterien zutreffen:
- Es darf bis 31.12.2023 kein Antrag auf EAG-Investitionszuschuss gestellt worden sein
- Zeitpunkt:
bei einem Kauf oder einer Finanzierung mit Installation: Wenn HALLOSONNE oder ein Partner-Montagebetrieb die Photovoltaikmodule installiert, ist der Zeitpunkt entscheidend, an dem die Anlage vollständig installiert ist. Vollständig installiert ist eine Anlage zum Zeitpunkt der Abnahme (= Unterzeichnung des Abnahmeprotokolls nach Installation). Der Zeitpunkt des Abschlusses des Kaufvertrages oder der Zeitpunkt der Rechnungslegung sind nicht von Bedeutung.
bei einem Kauf ohne Installation: Werden nur Photovoltaik-Komponenten gekauft, ohne dass der Verkäufer die Photovoltaikmodule auch zu installieren hat, gilt das Lieferdatum als entscheidender Zeitpunkt, dh. die Lieferung muss nach 31.12.2023 erfolgen - Bei uns bekommst du nur Komplettpakete, das bedeutet immer eine PV-Anlage mit Installation. - die Anlage darf max. 35 kWp groß sein.
Was genau sind zugehörige Nebenleistungen?
Die USt.-Befreiung kommt bei allen Nutzungstypen (Voll- bzw. Überschusseinspeiser oder auch für den sogenannten Inselbetrieb) zur Anwendung. Auch kommt sie bei Nebenleistungen in Zusammenhang mit dem Kauf von PV-Modulen zur Anwendung, das bedeutet, sie gilt auch auf:
- die Installation und Montage
- das Montagesystem bzw. Installationsmaterial
- elektrischen Erneuerungen der Hauselektrik, die für den Betrieb einer PV-Anlage notwendig sind, zum Beispiel: Netztrennvorrichtungen, Wechselrichter, Verkabelungen und auch Energiemanagementsysteme.
Ersatzteile bzw. Ersatzteillieferungen sind nur dann steuerbefreit, wenn auch mindestens ein PV-Modul gekauft wird. Dasselbe gilt für Reparaturen an PV-Anlagen: Diese sind nicht steuerbefreit, es sei denn, die Reparatur besteht darin, ein PV-Modul zu tauschen, da dies einer Lieferung bzw. Neuanschaffung inkl. Montage entspricht und die gesamte Rechnung inkl. Montage entsprechend steuerbefreit ist.
Stromspeicher & sonstige Erweiterungen
Sofern um mindestens ein PV-Modul erweitert wird und die Anlage auch nach der Erweiterung noch unter 35 kWp groß ist, gilt die USt.-Befreiung auch auf Erweiterungen. Wird hingegen nur um einen Stromspeicher alleine erweitert, gilt der Normalsteuersatz. Bei der Erweiterung um mindestens ein Modul und einen Stromspeicher, ist wiederum der gesamte Kauf von der USt. befreit.
Wartungen, Reparaturen und Garantien
Garantie- und Wartungsverträge für PV-Anlagen sind nicht steuerbefreit. Für sie gilt weiterhin der Normalsteuersatz von 20% Mehrwertsteuer. Muss jedoch ein Modul getauscht werden, gilt dies als Neuanschaffung und ist USt.-befreit.
Warum wird das Fördersystem geändert?
Das Interesse an Photovoltaik ist sehr groß und im Jahr 2023 wurde der Rekord an gezogenen Fördertickets abermals übertroffen. Alleine in drei der vier Fördercalls im Jahr 2023 wurde 120.000 Privathaushalten eine Förderung gewährt. Da diese Art der Förderabwicklung mit hohem administrativem und personellem Aufwand verbunden ist, wird diese nun durch ein neues System, nämlich durch eine Steuerbefreiung, abgelöst. Das bedeutet für Privathaushalte voraussichtlich den Wegfall der komplizierten Antragstellung bzw. eine automatische Preissenkung und damit eine günstigere Anschaffung von Photovoltaik ohne bürokratischen Aufwand.
Was mache ich, wenn ich bereits eine Förderzusage von einem bisherigen Fördercall habe?
Wenn du bereits ein Förderticket bei der OeMAG gezogen hast, wird von Seiten des Bundesministeriums empfohlen, wie gewohnt mit einem Projekt fortzufahren bzw. die PV-Anlage wie geplant zu installieren und in Betrieb zu nehmen. Selbstverständlich erhältst du die dir bereits zugesagte EAG-Förderung noch. Eine Doppelförderung, also die Kombination von EAG-Investitionsförderung und USt.-Befreiung, ist nicht möglich.
Was kostet eine PV-Anlage ohne Umsatzsteuer?
In Österreich beträgt die Umsatzsteuer auf PV-Anlagen 20%. Qualitativ höherwertige PV-Anlagen kosten in Österreich ab 2.000€ pro kWp installierter Leistung, wobei kleinere Anlagen verhältnismäßig etwas teurer sind als größere. Der Direktkauf-Preis einer Anlage mit 10 Paneelen, also ungefähr 4 kWp Leistung (ohne Stromspeicher) liegt bei ca. 9.000€ für das 4. Quartal 2023. Ohne Umsatzsteuer würdest du also 1.500 € sparen und nur noch 7.500€ für deine 4 kWp PV-Anlage bezahlen.
Fazit: Warum lohnt sich gerade jetzt der Kauf einer PV-Anlage?
Photovoltaik hat viele Vorteile. Hier sind noch einmal die wichtigsten auf einen Blick:
Unabhängigkeit: Du produzierst deinen Strom selbst und machst dich somit unabhängiger vom Stromnetz und den schwankenden Strompreisen.
Klimaschutz: Du leistest einen aktiven Beitrag zum Klimaschutz indem du 100% erneuerbare Energie produzierst.
Einspeisetarif: Überschüssig produzierten Sonnenstrom kannst du in das Stromnetz einspeisen und damit Geld verdienen.
Umsatzsteuerbefreiung: Photovoltaik wird ab Jänner 2024 um 16,67% günstiger für dich. Aber schon jetzt kannst du von den günstigeren Preisen profitieren und deine PV-Anlage bestellen, da wir für alle Anlagen, die ab 9. November 2023 bestellt werden und kein EAG-Förderticket mehr gezogen haben, die USt.-Befreiung zusichern - und das ganz ohne Anzahlung.