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Förderung für PV-Stromspeichern

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Ein Paar freut sich über einen Förderantrag für PV Stromspeicher.
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Förderungen für PV-Speicher

Photovoltaikanlagen sind eine wichtige Technologie zur Gewinnung erneuerbarer Energie. Doch oft wird Strom zu Zeiten erzeugt, in denen der Verbrauch gering ist. Hier kommen Photovoltaik-Speicher ins Spiel. Diese Stromspeicher ermöglichen es, überschüssigen Solarstrom zu speichern und bei Bedarf zu nutzen, was die Unabhängigkeit von Stromversorgern erhöht, das Stromnetz entlastet und die Effizienz der PV-Anlagen maximiert. Die Investition in PV-Speicher wird durch verschiedene Förderprogramme unterstützt. Diese Förderungen zielen darauf ab, die Anschaffungskosten zu senken und die Nutzung von Solarenergie weiterzuverbreiten. Wir erklären die  verschiedenen Fördermöglichkeiten für Photovoltaik-Speicher sowie den Ablauf von Beantragung bis zur Umsetzung vor.

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Welche PV-Anlagen-Speicher werden gefördert?

Natürliche und juristische Personen, einschließlich Privatpersonen, Betriebe, Vereine und konfessionelle Einrichtungen, können einen Antrag auf Förderung stellen. Gefördert werden neu installierte Stromspeicheranlagen und die Erweiterung bestehender Anlagen bis zu einer nutzbaren Speicherkapazität von 50 kWh, die Strom aus erneuerbaren Energiequellen speichern. Die Anlagen müssen von Fachfirmen montiert und installiert werden, eine Mindestgröße von 4 kWh nutzbarer Speicherkapazität sowie mindestens 0,5 kWh pro kWp haben und mindestens 10 Jahre ordnungsgemäß betrieben werden. Pro Standort und Anlage kann nur ein Förderungsantrag gestellt werden. 

Bedingungen für eine Stromspeicher-Förderung

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  1. Einhalten der Fristen für die Anmeldung von Förderungen: Registrierungen im Rahmen der Förderungsaktion für Stromspeicher-Anlagen des Klima- und Energiefonds der österreichischen Bundesregierung laufen schnell ab, da die zur Verfügung stehenden Fördermittel schnell vollständig ausgeschöpft sind. Die Registrierung sowie die formelle Einreichung von Förderungsanträgen sind ausschließlich online möglich, abhängig von den verfügbaren Budgetmitteln.

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  1. Bau und Umsetzung: Nach der Registrierung muss die Anlage innerhalb von 24 Monaten errichtet und der Antrag mit allen notwendigen Unterlagen über die Online-Plattform gestellt werden, wobei der Zugangslink im Registrierungs-E-Mail übermittelt wurde. 

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  1. Voraussetzungen: Förderungen können bei verschiedenen Organisationen beantragt werden. Je nach Förderung variieren auch die Voraussetzungen für die Speicher. Manche Förderungsaktionen unterstützen beispielsweise die Errichtung von Stromspeicheranlagen nur bei bereits bestehenden Stromerzeugungsanlagen auf Basis erneuerbarer Quellen. Es gilt, sich immer genau über die Voraussetzungen zu informieren. 

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Das Antragsverfahren für eine Speicher-Förderung

Die Einreichung für die Förderungsaktion Stromspeicher-Anlagen erfolgt bei der GV (E-Government-Anwendung der österreichischen Bundesverwaltung)  in einem zweistufigen Verfahren, beginnend mit der Registrierung über die Online-Plattform oder den entsprechenden Registrierungslink. Diese Registrierung ist möglich, solange Fördermittel verfügbar sind, und sichert die Förderungsmittel für das Projekt.  Nach erfolgreicher Registrierung erhältst du eine Bestätigungs-E-Mail mit einem individuellen Link zur Antragstellung. Dieser ist 24 Monate ab Registrierungsdatum gültig. 

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Die eigentliche Antragstellung erfolgt erst nach Installation der Anlage und erfordert das vollständig ausgefüllte Formular "Förderungsabrechnung Stromspeicher-Anlagen 2024", einschließlich Bestätigung und Unterschrift des Professionisten. Weitere erforderliche Unterlagen umfassen ein Prüfprotokoll der bestehenden Photovoltaik-Anlage (nicht des Stromspeichers), alle Rechnungen des Projekts, die Zählpunktnummer sowie den Meldezettel des Antragstellers bei Privatpersonen. 

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Antrag für die PV-Anlage und den Speicher - ist das möglich?

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Ja, es ist möglich, sowohl eine Förderung für eine PV-Anlage als auch für einen PV-Speicher zu beantragen. Viele Förderprogramme und -aktionen unterstützen sowohl die Installation von PV-Anlagen zur Erzeugung von Solarenergie als auch die Integration von Speichersystemen zur Optimierung des Eigenverbrauchs und zur Netzstabilisierung. 

Seit 2023 gilt außerdem ein Nullsteuersatz für Photovoltaikanlagen und dazugehörige Stromspeicher, wodurch beim Kauf und der Installation keine Umsatzsteuer anfällt.

Für jeden Teil des Projekts, also für die PV-Anlage und den PV-Speicher, müssen jedoch meistens separate Anträge gestellt werden, weil oftmals auch die Anlage selbst eine Voraussetzung für die Förderung eines Speichers ist. Die Förderbedingungen und -kriterien können sich je nach Förderprogramm unterscheiden und sollten daher genau geprüft werden. Oftmals ist es sinnvoll, beide Komponenten gleichzeitig zu planen und entsprechende Förderungen zu beantragen, um die Effizienz und Rentabilität der gesamten Solaranlage schon vor dem Bau zu garantieren. 

Grundsätzlich lässt sich also sagen, dass sich die Mühe um eine Förderung für einen PV-Anlagen-Speicher auszahlen kann. Denn so rentiert sich der Bau einer Anlage, bzw. der Bau des zugehörigen Speichers noch schneller. 

 Solltest du noch mehr Informationen zu dieser Thematik benötigen, kontaktiere uns einfach. Wir stehen dir nicht nur für Fragen rund um Förderungen zur Verfügung, sondern auch für die Planung einer PV-Anlage sowie eines Stromspeichers. Setze dich gerne mit uns in Verbindung!

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Veröffentlicht am
23.7.2024

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