Förderungen: Der EAG-Investitionszuschuss

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Cornela15. März 2023

Um den Pariser Klimazielen wieder ein Stück näher zu kommen, hat das Klimaschutzministerium das Förderungsbudget für Photovoltaikanlagen im Jahr 2023 massiv aufgestockt und die Antragstellung vereinfacht. Hier erfährst du, was gefördert wird, wann und wie du den Antrag stellen kannst und wie der Ablauf funktioniert.

Was ist der EAG- Investitionszuschuss?

Der EAG- (Erneuerbaren-Ausbau-Gesetz) Investitionszuschuss, auch die EAG-Bundesförderung genannt, dient als unterstützendes Mittel zum Ausbau der Photovoltaik-Leistung österreichweit. Für das Jahr 2023 stehen insgesamt ungefähr 600 Millionen Euro an Fördergeldern zur Verfügung.

Was brauche ich für den Antrag?

Um das Ansuchen auf Investitionszuschuss erfolgreich zu stellen, brauchst du folgendes:

  1. Den gültigen Nachweis über den Netzzugang (Netzzugangsbestätigung) von deinem lokalen Stromnetzbetreiber - HalloSonne wickelt dies im Zuge deines Projektes für dich ab und sendet dir die Bestätigung weiter, sobald diese eingelangt ist.
  2. Name des Zählpunktinhabers/der -inhaberin.
  3. Adresse, an welcher die PV-Anlage betrieben werden soll.
  4. Bei Neuerrichtung die Spitzenleistung deiner Photovoltaikanlage bzw. bei Erweiterung die Leistung, um die erweitert wird.

Wann kann ich den Zuschuss beantragen?

Beantragen kannst du den Zuschuss ausschließlich online über die Website der OeMAG. Folge einfach diesem Link, der dich direkt zur Ticketziehung führt. Die Reihung erfolgt nach dem Einreichzeitpunkt, das bedeutet “first come, first served”. Um den Erfolg deines Förderansuchens sicherzustellen, empfehlen wir dir, das Ticket, wenn möglich, am Donnerstag, 23.03.2023 um 17:00 Uhr unmittelbar nach Freischaltung der Eingabemaske zu ziehen.
Bitte beachte: Ein Antrag kann nur in den dafür vorgesehenen Zeitfenstern, den sogenannten Fördercalls, gestellt werden. Im Jahr 2023 sind die Zeitfenster für die Antragstellung folgende:

Hinweis: Bitte löse nicht mehrere Tickets. Das System erkennt solche Versuche und lässt dich ausschließlich ein einziges Ticket, und zwar das letzte, bearbeiten. Alle vorherigen von dir gelösten Tickets werden ungültig und du rutschst mit deinem Antrag in der Reihung weiter nach hinten.

Wichtig: Bitte verwechsle nicht den OeMAG EAG Investitionszuschuss (oben beschrieben) mit dem OeMAG Marktpreis / Überschusseinspeisevergütung (beides wird auf derselben Website, jedoch über unterschiedliche Portale, abgewickelt). Die Anmeldung zum Marktpreis führt HalloSonne für dich durch.

Wie weit fortgeschritten muss mein PV-Projekt zur Antragstellung sein?

  • Inbetriebnahme: Der Zuschuss richtet sich an Personen, deren PV-Anlage zum Zeitpunkt des Förderansuchens noch nicht in Betrieb ist. Als Inbetriebnahme gilt der Zeitpunkt, an dem die Betriebserlaubnis durch den Netzbetreiber erfolgt. Ist deine Anlage also bereits in Betrieb bzw. die Betriebserlaubnis vorhanden, hast du leider keine Möglichkeit mehr, von der Förderung zu profitieren.
  • Beginn der Arbeiten: Ob bereits mit den Arbeiten begonnen wurde oder nicht, spielt ab dem Jahr 2023 keine Rolle mehr, sofern die Arbeiten nach dem 21. April 2022 begonnen wurden.
  • Genehmigungen: Auch müssen bereits alle für die Neuerrichtung oder Erweiterung erforderlichen Genehmigungen oder Anzeigen zum Zeitpunkt der Antragstellung vorliegen. In den meisten Fällen ist dies nur der Antrag auf Netzzugang bei deinem lokalen Stromnetzbetreiber, den HalloSonne für dich stellt. Diesen musst du dann, wie bereits oben erklärt, im Zuge des Ansuchens mit übermitteln.

Was wird gefördert?

Gefördert werden einerseits Neuerrichtungen von PV-Anlagen und andererseits Erweiterungen bereits bestehender PV-Anlagen. Entscheidest du dich dazu, im Zuge einer PV-Neuerrichtung oder PV-Erweiterung ebenfalls einen Stromspeicher errichten zu lassen, wird dieser ebenfalls gefördert. Nicht förderfähig hingegen ist die alleinige Neuerrichtung oder Erweiterung um einen Stromspeicher. Eine Anlagen-Mindestgröße, um eine Förderung zu erhalten, gibt es nicht. Auch ist aktuell keine Mindestgröße im Falle einer PV-Erweiterung definiert - es gelten daher dieselben Kategorien wie für Neuerrichtungen. Du findest die beiden für dich relevanten Kategorien in der Tabelle weiter unten.
In jedem Fall kannst du um eine Förderung ansuchen, wenn du deine PV-Anlage gekauft hast. Für unser Mietmodell ist eine Rückmeldung von offizieller Seite leider noch ausständig, sodass wir dir zum gegebenen Zeitpunkt noch nicht sagen können, ob eine Förderwürdigkeit vorliegt.

So geht es nach der Antragstellung weiter

1) Vervollständigung der Daten

Hast du über die Website der Oemag hier ein Ticket gezogen, musst du deinen Antrag innerhalb der vorgegebenen Frist von einer Woche bzw. jedenfalls bis zum Ende des Fördercalls vervollständigen, da er sonst verfällt. Alle nötigen Infos dazu findest du in deinem Ticketmail, das du bei der Erstellung bekommen hast. Bewahre dieses gut auf.

2) Prüfung deines Antrags

Nun prüft das Fördermanagement deine Unterlagen genau, was aufgrund des großen Andrangs und der strengen Förderbedingungen mehrere Wochen in Anspruch nehmen kann. Den aktuellen Status deines Antrags kannst du jederzeit online nach Login ins Portal einsehen.

3) Vertragserstellung

Wenn dein Antrag erfolgreich genehmigt wurde, wird dir dazu ein Vertrag erstellt, den du online herunterladen kannst. Mit diesem Vertrag wird dir auch eine 12-monatige Inbetriebnahmefrist gesetzt, in welcher die Anlage und ggf. der zugehörige Speicher spätestens fertiggestellt und in Betrieb genommen werden muss. Alle Details dazu findest du online bei deinem Förderantrag nach dem Login ins Portal.

4) Endabrechnung und Auszahlung

Bis spätestens sechs Monate nach Ende der Inbetriebnahmefrist muss du die Endabrechnung einreichen. Das machst du indem du alle erforderlichen Unterlagen über die Onlineplattform hochlädst. Wenn auch diese zweite Prüfung positiv ausgefallen ist - bringe am besten wieder etwas Geduld mit - wird dir dein Investitionszuschuss auf deine angegebene Kontoverbindung ausbezahlt.

Solltest du Probleme, insbesondere bei der Ticketziehung, haben, können wir dir die FAQ der EAG-Abwicklungsstelle zur Fördereinreichung empfehlen.

Was kann ich tun, wenn ich keine Förderung mehr bekomme, weil die Fördermittel bereits ausgeschöpft sind?

Wenn du als Privatperson bereits eine Förderung für deine PV-Anlage am Dach beantragt hast und bei der EAG-Zuschuss-Ausschüttung nicht mehr zum Zug gekommen bist, hast du noch eine weitere Möglichkeit: Es gibt ein Zusatzbudget des Klima- und Energiefonds, das in diesem Fall eingesetzt wird. Das einzige, was du dafür tun musst, ist bei der Antragstellung im Portal der OeMAG die Zustimmung zur Weiterleitung deiner Daten an diese Stelle zu erteilen. Dann kann dein Antrag, sollte er von der EAG nicht mehr finanziert werden können, automatisch an die Abwicklungsstelle des Klima- und Energiefonds weitergeleitet werden. Dadurch ist es nicht nötig, einen weiteren Antrag zu stellen.
Auch kannst du beim nächsten Fördercall, zum Beispiel jenem ab 14. Juni, wieder einen Antrag stellen. Deine erstmalige Ticketziehung vor Inbetriebnahme stellt sicher, dass du auch beim nachfolgenden Fördercall nach Inbetriebnahme teilnehmen kannst.

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