Teilnahmebedingungen des Empfehlungsprogramms

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1. Verantwortlicher für das HalloSonne Empfehlungsprogramm

Das HalloSonne Empfehlungsprogramm ermöglicht die Empfehlung zu Miete oder Kauf einer Photovoltaik-Anlage an Familienmitglieder, Freunde und Nachbarn. Das Empfehlungsprogramm wird angeboten und durchgeführt durch die HalloSonne GmbH, An den Kohlenrutschen 10, 1020 Wien, Österreich. Die HalloSonne GmbH ist Verantwortlicher im Sinne des Art. 4 Nr. 7 Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO). In Datenschutzfragen kann der Datenschutzbeauftragte erreicht werden per E-Mail an datenschutz@hallosonne.com.

2. Teilnahmeberechtigung

2.1 Zur Teilnahme am HalloSonne Empfehlungsprogramm berechtigt sind nur bestehende Kunden der HalloSonne GmbH oder deren jeweilige Rechtsnachfolger betreffend die Nutzung oder Erwerb von PV-Anlagen (“Bestandskunden”). Bestandskunden, die im Rahmen dieses HalloSonne Empfehlungsprogramms einen Empfehlungslink an Dritte versenden oder mit diesen teilen, sind “Empfehlende”. Die Empfangenden eines solchen Empfehlungslinks oder Empfehlungs-Codes sind „Empfohlene“. Nur Empfehlende und Empfohlene, die natürliche Personen sind, sind zur Teilnahme am HalloSonne Empfehlungsprogramm berechtigt.
2.2 Empfehlende können sich nicht selbst für das HalloSonne Empfehlungsprogramm empfehlen.
2.3 Empfehlende und Empfohlene müssen zwei verschiedene natürliche Personen sein, die das 18. Lebensjahr erreicht und ihren Wohnsitz in Österreich haben. Empfehlende und Empfohlene dürfen nicht dem selben Haushalt angehören, also z. B. nicht dieselbe Wohnadresse führen.
2.4 Ausgeschlossen von der Teilnahme am HalloSonne Empfehlungsprogramm sind Mitarbeiter:innen der HalloSonne GmbH, der VERBUND AG und anderer mit der HalloSonne GmbH konzernverbundener Gesellschaften.
2.5 Die HalloSonne GmbH behält sich vor, nach eigenem Ermessen Personen von der Teilnahme auszuschließen, wenn berechtigte Gründe vorliegen, die eine Teilnahme dieser Personen für HalloSonne GmbH unzumutbar machen. Dies sind insbesondere auch die folgenden Gründe:
a) bei Manipulationen im Zusammenhang mit der Durchführung des HalloSonne Empfehlungsprogramms
b) bei Verstößen gegen diese Teilnahmebedingungen und insbesondere bei Meldungen von Empfohlenen über den Erhalt unerwünschter Werbung durch Empfehlende (siehe 4.)
c) bei falschen oder irreführenden Angaben im Zusammenhang mit der Teilnahme am HalloSonne Empfehlungsprogramm
d) bei nicht rechtzeitig eingebrachter Information zur Bankverbindung (siehe 4.5)

3. Empfehlungsprozess

3.1 Empfehlungslinks, die zur Teilnahme am HalloSonne Empfehlungsprogramm berechtigen, können ausschließlich über die Website https://www.hallosonne.com erstellt werden und nur sofern der Empfehlende selbst bereits einen Projekt-Vertrag mit HalloSonne unterzeichnet hat.
3.2 Der Empfehlungslink ist an die E-Mail-Adresse des Empfehlenden gebunden und darf diesen an höchstens zehn Personen pro Jahr versenden, soweit diese zur Teilnahme berechtigt sind. Ausgenommen ist ein massenhaftes Anwerben (siehe 4.2).
3.3 Empfohlene können den Link nutzen, um auf der Website von HalloSonne eine unverbindliche Anfrage zu Miete oder Kauf einer Photovoltaik-Anlage zu stellen. Im Formular für die Erstellung eines Kundenkontos ist der Empfehlungs-Code bereits vorausgefüllt. Alternativ kann der Code auch manuell eingetragen werden. Mit dem Erstellen eines Kundenkontos wird die Beziehung von Empfehlendem und Empfohlenem auf Basis deren E-Mail-Adressen hergestellt und gespeichert.
3.4 Sollte der Empfehlungs-Code nicht im Rahmen der Erstellung des Kundenkontos verwendet worden sein, kann dieser alternativ im weiteren Verlauf nachgetragen werden. Wurde bis zum erfolgten Vertragsabschluss kein Empfehlungs-Code hinterlegt, so besteht kein Anspruch mehr für eine Empfehlung bei Empfehlendem und Empfohlenem.

4. Stellung und Pflichten des Empfehlenden

4.1 Im Rahmen des gegenständlichen Empfehlungsprogramms ist der Empfehlende nicht in die Organisation der HalloSonne GmbH eingebunden und HalloSonne GmbH kann dem Empfehlenden diesbezüglich auch keine Weisungen erteilen. Der Empfehlende ist im Rahmen dieses Empfehlungsprogramms weder zu einer Tätigkeit noch zu einem Bewerben oder einem sonstigen Handeln verpflichtet. Ein Tätigwerden des Empfehlenden liegt daher ausschließlich in seinem eigenen Ermessen und in seinem eigenen Namen. Durch die Teilnahme am HalloSonne Empfehlungsprogramm entsteht auch kein Dienstverhältnis.  
4.3 Der Empfehlende verpflichtet sich zwecks Einhaltung der gesetzlichen Vorgaben (§ 174 Telekommunikationsgesetz), den Empfehlungslink nur an Empfänger zu versenden, die zuvor gegenüber dem Empfehlenden nachweislich ihre Einwilligung erteilt haben, einen Empfehlungslink vom Empfehlenden zu erhalten.
4.4 Der Empfehlende darf den Empfehlungslink nur für persönliche, nicht-gewerbliche Zwecke nutzen. Zu gewerblichen Tätigkeiten jeglicher Art darf der Empfehlungslink nicht genutzt werden, weshalb eine Versendung nur an maximal 10 Personen pro Jahr zulässig ist. Nicht zulässig sind daher insbesondere auch bezahlte Werbeaktionen, Online-Werbung, die öffentliche Verbreitung auf Websites, Sozialen Medien, auf Blogs und in Foren, die vorwiegend dazu dienen, Prämien einzuwerben. Der Empfehlende darf den Empfehlungslink zudem nicht via Massen-E-Mails, Kurznachrichten oder Nachrichten oder mittels automatisierter Systeme oder Bots an Dritte versenden.
4.5 Empfehlende und Empfohlene verpflichten sich, ihre Bankdaten (Kontoinhaber, IBAN, BIC) rechtzeitig binnen 4 Wochen nach Aufforderung im online Kundenkonto im dafür vorgesehenen Bereich zur Verfügung zu stellen und diese Daten stets aktuell zu halten. HalloSonne ist nicht verpflichtet, aufgrund fehlender oder falscher Kontodaten Teilnehmende am Empfehlungsprogramm zu kontaktieren oder anderweitige Nachforschungen zur Korrektur der Bankdaten durchzuführen. Ist die Überweisung der Prämie aufgrund fehlender Angaben nicht möglich, entfällt der Anspruch desjenigen Teilnehmenden, dessen Daten fehlerhaft sind.

5. Auszahlung der Prämie

5.1 Die Prämie für den Empfehlenden und den Empfohlenen beträgt jeweils EUR 300,-.
5.2 Der Empfehlende und der Empfohlene haben jeweils einen Anspruch auf Überweisung der Prämie auf das gemäß Punkt 4.5. bekanntgegebene Bankkonto in Österreich. Der Anspruch auf die Prämie ist nicht übertragbar oder verhandelbar.
5.3 Anspruch auf Auszahlung der Prämie hat nur, wer nicht gegen diese Teilnahmebedingungen verstößt.
5.4 Der Anspruch auf Auszahlung der Prämie entsteht mit erfolgreicher Inbetriebnahme der Photovoltaik-Anlage beim Empfohlenen. Die PV-Anlage gilt als erfolgreich inbetriebgenommen, wenn:
a) bei der Option “Miet-Modell” erstmalig die Miete für die Nutzung der PV-Anlage vom Konto des Empfohlenen durch HalloSonne eingezogen oder von diesem an HalloSonne überwiesen wird oder
b) bei der Option “Sofort-Kauf-Modell” der Kaufpreis für die PV-Anlage vollständig vom Konto des Empfohlenen durch HalloSonne eingezogen oder von diesem an HalloSonne überwiesen worden ist.
5.5 Pro Kalenderjahr besteht eine Limitierung bei der Prämienauszahlung von 15 Empfohlenen. Wurden bereits 15 mal Prämien für erfolgreiche Aktivierungen von empfohlenen Kunden an den Empfehlenden innerhalb eines Kalenderjahres (1.1.-31.12. eines Jahres) ausbezahlt, und sollte es zu Aktivierungen von Empfohlenen kommen, entsteht dem Empfehlenden für diese Aktivierungen kein Anspruch auf eine Prämie (auch nicht im Folgejahr). Die Prämie für den Empfohlenen wird ausbezahlt.
5.6 Die Prämie ist nach 90 Tagen ab dem Zeitpunkt der Entstehung des Anspruchs auf Auszahlung der Prämie gemäß 4.5 sowie 5.4 fällig.

6. Datenschutz

6.1 Mit der Teilnahme am HalloSonne Empfehlungsprogramm bestätigen Empfehlende und Empfohlene die Datenschutzerklärung von HalloSonne, welche unter http://www.hallosonne.com/datenschutz  abrufbar ist. Dort finden Teilnehmende eine vollständige Aufklärung zu Ihren Rechten im Rahmen der DSGVO.
6.2 Die E-Mail-Adressen der Teilnehmenden werden zum Zwecke der Bereitstellung des Empfehlungslinks verarbeitet. Rechtsgrundlage ist die Durchführung vorvertraglicher Maßnahmen auf Anfrage der betroffenen Person gemäß Art. 6 Abs. 1 lit. b DSGVO. Der Empfehlungslink wird ausschließlich zum Zwecke der Durchführung des HalloSonne Empfehlungsprogramm an die bereitgestellte E-Mail-Adresse versendet. In dieser E-Mail befindet sich ein Hinweis auf den Empfehlenden (Vorname und Nachname).
6.3 Sofern Empfohlene an dem Empfehlungsprogramm nicht teilnehmen wollen, können sie dies durch Klicken auf einen Abmeldelink in der E-Mail kundtun und erhalten fortan keine E-Mails mehr von HalloSonne.
6.4 Sofern die Voraussetzungen von 5.1 bis 5.5 erfüllt sind und Empfehlender und Empfohlener einen Anspruch auf Auszahlung der Prämie haben, werden die Kontodaten zur Auszahlung der Prämie verarbeitet. Die Rechtsgrundlage ist Art. 6 Abs. 1 lit. b DSGVO.
6.5 Die im Rahmen des HalloSonne Empfehlungsprogramm von HalloSonne verarbeiteten personenbezogenen Daten werden nicht an Dritte weitergeben. Jede betroffene Person hat im Rahmen der DSGVO bestimmte Rechte, die unter http://www.hallosonne.com/datenschutz  abgerufen werden können.
6.6 Im Rahmen der Durchführung des HalloSonne Empfehlungsprogramm findet weder eine automatisierte Entscheidungsfindung noch „Profiling“ im Sinne des Art. 22 Abs. 1 DSGVO statt, welche weder gegenüber dem Empfehlenden noch gegenüber dem Empfohlenen rechtliche Wirkung entfaltet oder in ähnlicher oder vergleichbarer Weise erheblich beeinträchtigt.

7. Haftung

HalloSonne haftet nicht für Schäden, die durch Fehler, Verzögerungen oder Unterbrechungen in der Übermittlung, bei Störungen oder Ausfall der Telekommunikationsdienste, für unrichtige oder rechtswidrige Angaben der Empfehlenden oder Empfohlenen, Verluste oder Löschung von Daten, Viren oder Schäden, die in sonstiger Weise bei der Teilnahme am Empfehlungsprogramm entstanden sind, es sei denn, dass solche Schäden von HalloSonne (seinen Organen, Mitarbeitern oder Erfüllungsgehilfen) vorsätzlich oder grob fahrlässig herbeigeführt worden sind. Die vorstehenden Haftungsbeschränkungen gelten nicht bei der Verletzung von Leben, Körper und Gesundheit sowie bei arglistig verschwiegenen Mängeln.

8. Beendigung des Empfehlungsprogramms

Jede Partei hat ein Recht auf ordentliche Kündigung des Empfehlungsprogramms zu jedem Monatsletzten unter Einhaltung einer 3-monatigen Kündigungsfrist.

9. Allgemeines

9.1 Das Programm wird von HalloSonne als Gefälligkeit angeboten und ist nach Maßgabe der nachfolgenden Bestimmungen jederzeit widerrufbar.
9.2 Die HalloSonne GmbH behält sich ausdrücklich das Recht vor, zumutbare Änderungen sowohl am HalloSonne Empfehlungsprogramm als auch an diesen Teilnahmebedingungen vorzunehmen (z. B. an der Teilnahmeberechtigung, hinsichtlich der Höhe der Empfehlungsprämie, dieses Programm mit irgendeinem anderen Empfehlungs- oder Kundenbindungsprogramm zu ersetzen und/oder das Programm insgesamt zu beenden). Bereits entstandene Ansprüche auf Prämien werden hierdurch nicht geschmälert.
9.3 Wenn die HalloSonne GmbH diese Teilnahmebedingungen ändert, werden die geänderten Teilnahmebedingungen an entsprechender Stelle veröffentlicht. Die geänderten Teilnahmebedingungen treten nach ihrer Veröffentlichung in Kraft, sofern der Teilnahmeberechtigte nicht binnen 4 Wochen ab erfolgter Veröffentlichung den Änderungen widerspricht.
9.4 Sollte eine Bestimmung dieser Teilnahmebedingungen unwirksam oder undurchführbar sein/werden, so wird der übrige Teil dieser Teilnahmebedingungen davon nicht berührt. Die Parteien verpflichten sich, die unwirksame Bestimmung durch eine solche wirksame zu ersetzen, die dem wirtschaftlichen Zweck der gewollten Regelung am nächsten kommt.
9.5 Das HalloSonne Empfehlungsprogramm unterliegt österreichischem Recht. Gerichtsstand für sämtliche Streitigkeiten aus bzw. im Zusammenhang mit dem Empfehlungsprogramm ist gemäß § 14 KSchG jenes Gericht, in dessen Sprengel der Wohnsitz, der gewöhnliche Aufenthalt oder der Ort der Beschäftigung des Kunden liegt.

EU-Streitschlichtung

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